lat.
emeritus = ausgedient. Professor im Ruhestand mit weiterhin
vollem Gehalt. Plural: Emeriti. Die Stellung eines ~ an der
Hochschule wird häufig mit dem Satz beschrieben: Entpflichtet
aber nicht entrechtet - das bedeutet, dass ein Emeritus weiterhin an
seiner Hochschule aktiv sein kann, sowohl was Lehrveranstaltungen und
Prüfungen als auch was »Sprechstunden
betrifft.