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Lexikon - Emeritus

Emeritus

lat. emeritus = ausgedient. Professor im Ruhestand mit weiterhin vollem Gehalt. Plural: Emeriti. Die Stellung eines ~ an der Hochschule wird häufig mit dem Satz beschrieben: Entpflichtet aber nicht entrechtet - das bedeutet, dass ein Emeritus weiterhin an seiner Hochschule aktiv sein kann, sowohl was Lehrveranstaltungen und Prüfungen als auch was »Sprechstunden betrifft.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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