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Lexikon - Diplomprüfungsordnung

Diplomprüfungsordnung

Regelwerk zur Festlegung der Bestimmungen, die für die Diplomprüfungen an einer Hochschule gelten, wie Fristen oder die Gewichtungen der erbrachten Leistungen. Es gibt keine bundeseinheitliche ~, da jede Hochschule, bzw. jede »Fakultät ein eigenes Regelwerk erlassen kann, bzw. muss. Typische Bestandteile sind Bestimmungen und Definitionen zu:

Zweck der Prüfungen; Hochschulgrad; Dauer und Gliederung des Studiums; Freiversuche; Prüfungsausschuß; Prüfende und Beisitzerin oder Beisitzer und Prüfungskommission; Anrechnung von Studienzeiten; Studien- und Prüfungsleistungen; Zulassung; Aufbau der Prüfungen; Arten der Prüfungsleistungen; Öffentlichkeit von mündlichen Prüfungen; Versäumnis; Rücktritt; Täuschung; Ordnungsverstoß; Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Fachnote; Wiederholung von Fachprüfungen; Zeugnisse und Bescheinigungen; Zusatzprüfungen; Ungültigkeit der Prüfung; Einsicht in die Prüfungsakte; Einzelfallentscheidungen; Widerspruchsverfahren; Art und Umfang der Prüfung; Zulassung; Berechnung des Gesamtergebnisses der Prüfung; Diplomarbeit; Wiederholung der Diplomarbeit; Gesamtergebnis der Prüfung; evtl. Übergangsvorschriften; Inkrafttreten

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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