Lexikon - Diplomprüfungsordnung
Diplomprüfungsordnung
|
Regelwerk
zur Festlegung der Bestimmungen, die für die Diplomprüfungen
an einer Hochschule gelten, wie Fristen oder die Gewichtungen der
erbrachten Leistungen. Es gibt keine bundeseinheitliche ~, da jede
Hochschule, bzw. jede »Fakultät
ein eigenes Regelwerk erlassen kann, bzw. muss. Typische Bestandteile
sind Bestimmungen und Definitionen zu:
Zweck
der Prüfungen; Hochschulgrad; Dauer und Gliederung des Studiums;
Freiversuche; Prüfungsausschuß; Prüfende und
Beisitzerin oder Beisitzer und Prüfungskommission; Anrechnung
von Studienzeiten; Studien- und Prüfungsleistungen; Zulassung;
Aufbau der Prüfungen; Arten der Prüfungsleistungen;
Öffentlichkeit von mündlichen Prüfungen; Versäumnis;
Rücktritt; Täuschung; Ordnungsverstoß; Bewertung der
Prüfungsleistungen und Bildung der Fachnote; Wiederholung von
Fachprüfungen; Zeugnisse und Bescheinigungen; Zusatzprüfungen;
Ungültigkeit der Prüfung; Einsicht in die Prüfungsakte;
Einzelfallentscheidungen; Widerspruchsverfahren; Art und Umfang der
Prüfung; Zulassung; Berechnung des Gesamtergebnisses der
Prüfung; Diplomarbeit; Wiederholung der Diplomarbeit;
Gesamtergebnis der Prüfung; evtl. Übergangsvorschriften;
Inkrafttreten
|
Autoren:
Behmel,
Albrecht
|
Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
|